Altersvorsorge inklusive Absicherung bei Berufsunfähigkeit

Die Ursachen der Berufsunfähigkeit liegen in allgemeinen Krankheitsbildern, die von Herz- / Kreislaufbeschwerden über Schmerzen des Bewegungsapparates bis hin zu psychischen Leiden reichen.

Eine Vorsorge ist bereits getroffen, wenn man vor dem 2.1.1961 geboren ist und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt und eine generelle Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat. In dem Falle existiert bereits ein gesetzlicher Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Jeder der nach 1961 geboren ist muss privat vorsorgen, um die existenzielle Lücke zu schließen. Für diese Personengruppe ist die Berufsunfähigkeitsversicherung als Vorsorge für das Alter wichtiger, da generell keine staatlichen Leistungen mehr vorgesehen sind.

Das 3-Schichtenmodell zeigt darüber hinaus die Versorgungsstufen auf, die im Rahmen der Altersvorsorge sinnvoll sind.

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Das „3-Schichten-Modell“ der Altersvorsorge in Deutschland

Für die Zukunft planen – Ansätze für die effiziente Altersvorsorge

Mit einer so genannten Basisversorgung sind Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen und aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen gemeint. Integriert ist hierbei auch seit 2005, die mit dem Alterseinkünftegesetz neu geschaffene Basisrente, die Rürup-Rente. Keine dieser Leistungen kann übertragen, veräußert, vererbt, beliehen oder kapitalisiert werden.

Die Geltendmachung der Beiträge als Sonderabzug wirkt steuermindernd.

In der zweiten Stufe befindet sich die Zusatzversorgung in Form der betrieblichen Altersversorgung und die über staatliche Zulagen beziehungsweise steuerliche Begünstigungen geförderte Riester-Rente. Förderfähige Direktversicherungen, Pensionsfonds oder Pensionskassen sowie die steuerbegünstigten Modelle der Unterstützungskasse und der Direktzusage werden über den Arbeitgeber angeboten.

Steuermindernd sind die Beiträge in eingeschränktem Umfang bei diesen Versorgungsformen. Wenn die Leistungen auf geförderten Beiträgen basieren gilt ebenfalls eine Versteuerung mit dem jeweiligen Steuersatz ab Auszahlung der Leistung.

Ein dritter Ansatz sind die Vorsorge- und Kapitalanlageprodukte. Dazu zählen die private Rentenversicherung, die Kapitallebensversicherung und Fondssparpläne. Diese Verträge können zusätzlich zur Stufe zwei und drei abgeschlossen werden und zählen ebenfalls zur individuellen Altersvorsorge.

Zur Vorsorge zählt ebenfalls die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Form von einer Rente wird ausbezahlt, wenn der Beruf nicht mehr zu 100% ausgeübt werden kann und eine Versorgungslücke entsteht. Vom Gesetzgeber her besteht eine Einschränkung bei der Auszahlung der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente (Erwerbsminderungsrente). Um die gesamte Versorgungslücke im Falle der Berufsunfähigkeit abzudecken, ist eine private Berufsunfähigkeit nötig.

Ein grundlegender Unterschied zu der ersten und zweiten Stufe besteht darin, dass Kapitalanlage- und Vorsorgeprodukte keine steuerliche Förderung erhalten. Die Beiträge für diese Vertragsformen werden aus dem reinen Nettoeinkommen beglichen.




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