Grundlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schützt vor finanziellen Einbrüchen im Falle von Krankheit oder eines Unfalls, wenn die versicherte Person ihren Beruf nicht mehr ausüben kann.

Die gesetzliche Absicherung reicht heute im Ernstfall oft nicht mehr aus. Staatliche Leistungen im Falle von Berufsunfähigkeit sind erheblich eingeschränkt für alle, die nach 1960 geboren sind. In diesem Fall wird nur noch eine so genannte Erwerbsminderungsrente gezahlt, deren Höhe je nach Arbeitseinschränkung ausfällt.

Diese gesetzliche „Erwerbsminderungsrente“ erhält nur eine Person, deren Arbeitsfähigkeit pro Tag unter drei Stunden liegt. Personen, die am Tag lediglich zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können, erhalten nur eine „halbe Erwerbsminderungsrente“.

Ein erkrankter Manager zum Beispiel, der täglich noch sechs Stunden als Hilfskraft arbeiten könnte, ist heute nicht mehr gesetzlich rentenberechtigt.

Diese Situation macht deutlich, dass heute eine zusätzliche, private Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden Arbeitnehmer oder Selbstständigen wichtig und sinnvoll ist.



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